Unser Lehrgang in med. Fußpflege umfasst den Bereich der medizinischen Fußpflege inklusive
Der Unterricht ist überwiegend praktisch orientiert. Sie arbeiten Praxisunterrichtseinheiten auch mit realen Modellkundinnen. Dabei lernen Sie alle Anforderungen einer Fußpflegebehandlung kennen und professionell zu behandeln.
Lernen mit Freude! Unsere Fortbildung in der med. Fußpflege führt Sie sicher ans Ziel. Das fachgerechte Kürzen der Nägel, Säubern des Nagelfalzes, besondere Komplikationen bei Problemfüßen, eingewachsene Nägel, Hühneraugen, Holz-, Niet- oder Pilznägel und Hornschwielen werden Ihnen ebenso begegnen wie makellose Füße, denen nur der Nagellack fehlt. Zudem lernen Sie die INKOFA Fuß- und Beinmassage sowie die entspannungsfördernde Druckpunktmassage am Fuß.
Sie lernen die vorbeugende Beratung, die Behandlung von Störungen des Fußes wie z.B. Hühneraugen (Clavi) und anderer nicht pathologischer Haut- und Nagelveränderungen. Das war immer schon der Aufgabenbereich der Fußpfleger-innen. Zur Durchführung von Heilbehandlungen sind nur Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker) berechtigt. Podologen und u.U. auch Fußpfleger-innen dürfen nur auf ärztliche Anordnung Heilbehandlungen durchführen.
Es stehen unseren Schülerinnen und Schülern modernste Geräte (inklusive Fußpflegeräte mit Nasstechnik) und Arbeitsmaterialien für die Dauer des Lehrgangs kostenlos zur Verfügung. Sie erhalten zu allen Themen umfangreiche Skripte.
Nach erfolgreicher Abschlußprüfung erhalten Sie die INKOFA-Zertifikate als Fach-Fußpfleger-in und für die Zusatzmodule.
*Der Lehrgang ist keine Ausbildung nach § 3 ff. Podologengesetz und berechtigt daher nicht zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung nach § 1 Podologengesetz (Podologe, med. Fußpfleger-in).
Der Arbeitsmarkt weist einen erheblichen, für Laien kaum vorstellbaren Mangel an qualifizierten Fachkräften auf.
Die beruflichen Möglichkeiten als Fußpfleger-in sind äußerst vielfaltig:
Lehrplanauszug med. Fußpflege
Theorie
Praxis
Berufsmöglichkeiten
Der Arbeitsmarkt weist einen erheblichen, für Laien kaum vorstellbaren Mangel an qualifizierten Fachkräften auf.
Die beruflichen Möglichkeiten als Fußpfleger-in sind äußerst vielfältig:
*Der Lehrgang ist keine Ausbildung nach § 3 ff. Podologengesetz und berechtigt daher nicht zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung nach § 1 Podologengesetz (Podologe, med. Fußpfleger-in).