“Freie Förderung” gemäß Sozialgesetzbuch, Drittes Buch §10 SGB III”
Förderung mit “Erhebungsbogen für Maßnahmen im Einzelfall betriebliche Tätigkeiten zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten gemäß §48 SGB III mit Einwilligung der Agentur für Arbeit”
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen Finanzielle Vorteile bei Ihrer Weiterbildung erhalten Sie durch die Unterstützung des Landes NRW. Durch einen Bildungsscheck können Sie bis zu 50% der Seminarkosten einsparen, maximal € 500,00. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.com.